Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde?

Sie können sich gerne an uns wenden! Wir sind ein Team von erfahrenen beeidigten Übersetzern für diverse Fachbereiche, darunter auch Übersetzungen von den verschiedensten Urkunden. Dabei arbeiten wir stets nach dem Muttersprachlerprinzip, das heißt jeder Übersetzer übersetzt ausschließlich in seine Muttersprache.

Was kostet die englische Übersetzung einer Geburtsurkunde?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Umfang einer Geburtsurkunde je nach Land sehr unterschiedlich sein kann. Normalerweise enthält die Geburtsurkunde Informationen über Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort einer Person. Hinzu kommen oft noch die Namen der Eltern, Namen und Unterschrift des Standesbeamten und Anschrift und Siegel des jeweiligen Standesamtes. Dazu kommen, abhängig vom jeweiligen Land, noch verschiedene andere Angaben, wie z.B. auch Beruf der Eltern, Religion, Trauzeugen, Angaben zum Krankenhaus etc. Auch bezüglich des Formates gibt es einige Unterschiede. Waren die Geburtsurkunden in manchen Ländern früher meist im Querformat, so tendiert man nun zum Hochformat. Dabei ist es in vielen, eigentlich entwickelten Ländern (z.B. Großbritannien und USA) noch üblich, Urkunden von Hand auszufüllen.

Abstammungsurkunde?

Neben der Geburtsurkunde gibt es auch noch die Abstammungsurkunde, die allerdings nur in manchen Bundesländern Deutschlands anstelle der Geburtsurkunde ausgestellt wurde und die bei adoptierten Kindern auch Angaben zu den leiblichen Eltern enthält.

Aufgrund der vielen Variationen von Geburtsurkunden ist es daher schwer, Ihnen einen Pauschalpreis für die Übersetzung der Geburtsurkunde zu nennen. Schicken Sie uns am besten das zu übersetzende Dokument als Pdf-Datei per E-Mail, und wir werden uns dann schnellstmöglich mit einem Angebot an Sie wenden.

Viele Übersetzungen werden für behördliche Zwecke benötigt, sei es in Deutschland oder auch im Ausland. Die Übersetzungen von Geburtsurkunden oder  Scheidungsurteilen bedürfen eigentlich immer der Beglaubigung durch den Übersetzer. Die beglaubigte Übersetzung wird im privaten Bereich auf diese Weise amtlich anerkannt.

Mit einer Beglaubigung der Übersetzung bestätigt der beeidigte (je nach Bundesland auch vereidigte oder  ermächtigte) bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der jeweiligen Übersetzung mit einer standardisierten Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und meist einem  Stempel.

Soll die Übersetzung im Ausland vorgelegt werden (z.B. beim Standesamt in Las Vegas), muß die Beglaubigung des Übersetzers häufig zusätzlich von einem Notar beurkundet und dann dessen Beurkundung vom übergeordneten Landgericht (Präsident des Landgerichtes) legalisiert werden (je nach Land Apostille oder Legalisierung). Auch dieser Apostillen-Service wird von uns angeboten.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen hier nur von denjenigen Übersetzern angefertigt werden, die von den jeweiligen Landgerichten (manchmal auch Oberlandesgerichten) hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt sind. Diese Beeidigung als Urkundenübersetzer kann in der Regel nur von solchen Übersetzern beantragt werden, die für die jeweilige Sprache eine staatliche Prüfung als Übersetzer abgelegt haben oder an einer Universität Übersetzungswissenschaften (Diplom-Übersetzer) oder Master studiert haben.

Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer

Georg Eisenmann ist als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer für Englisch und Deutsch (beim Landgericht Karlsruhe) bei folgenden Konsulaten akkreditiert: amerikanisches Generalkonsulat in Frankfurt, britisches Generalkonsulat in München.

 

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